Mit dem „Weiterbildungsscheck Sachsen“ startet das Land Sachsen und die Sächsische Aufbaubank SAB ein neues Förderprogramm, das die Chancen in Job und Beruf durch gezielte Weiterbildung verbessern soll. Hierbei können bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten von der SAB bezuschusst werden.

Der Ablauf ist hierbei wie folgt:

  1. Man sucht sich eine entsprechende Weiterbildung aus und holt drei verschiedene Angebote über die gewünschte Weiterbildung ein. Dies kann beispielsweise über www.bildungsmarkt-sachsen.de erfolgen
  2. Der Antrag auf Förderung und die drei Angebote müssen mindestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn bei der SAB eingereicht werden. Die Antragsunterlagen gibt es online unter www.sab.sachsen.de
  3. Erst wenn die SAB die Förderung bestätigt hat, darf eine verbindliche Zusage für die jeweilige Weiterbildung erfolgen. Nach Abschluss der Weiterbildung ist der Zahlungsbeleg bei der SAB einzureichen, diese zahlt den Förderbetrag aus.

Der Weiterbildungsscheck Sachsen richtet sich jedoch nur an Antragsteller mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Eine direkte Förderung von Existenzgründern und Selbständigen ist also ausgeschlossen! Der Bildungsscheck bietet aber die Möglichkeit, sich auf die Selbständigkeit vorzubereiten, solange man noch in einem Anstellungsverhältnis steht, oder aber angestellte Mitarbeiter weiterzubilden.

Gefördert werden Maßnahmen mit Mindestkosten von 650 Euro bei einem Bruttoverdienst von unter 2.500 Euro bzw. 1.000 Euro bei einem Bruttoverdienst von über 2.500 Euro. Kostet die Weiterbildung weniger als 650 Euro, kann stattdessen die Bildungsprämie genutzt werden.

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