Die KfW hat in Ihrem Beraterrundschreiben vom 01.04.2015 über die Fortsetzung der Beratungsförderung „Gründercoaching Deutschland“ ab dem 01.05.2015 informiert.

Das alte „Gründercoaching Deutschland“ läuft zum 30.04.2015 aus, bereits seit Herbst 2014 sind für die neuen Bundesländer die ESF-Fördermittel ausgeschöpft, so dass keine neuen Anträge mehr bewilligt wurden. Diese Anträge werden nun abgelehnt, Gründer können jedoch ab dem 01.05.2015 einen neuen Antrag zu den neuen Konditionen stellen.

Auch mit dem neuen Gründercoaching Deutschland (GCDneu) können Existenzgründer eine Förderung von Beratungsleistungen zu verschiedensten Themen wie Marketing, Finanzierung, Personalwesen, Kalkulation und Kostenrechnung sowie weiteren betriebswirtschaftlichen Fragen beantragen. Die selbständige Tätigkeit kann in Teil- oder Vollzeit ausgeübt werden, die Anträge müssen jedoch innerhalb der ersten 2 Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden. Förderfähig sind Beratungsleistungen bis maximal 4.000 EUR, das Beraterhonorar darf 100 EUR je Stunde nicht überschreiten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt:

  • 50 % des Beraterhonorars in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig
  • 75 % des Beraterhonorars in den neuen Bundesländern (außer Berlin und Region Leipzig

Bei dem neuen Gründercoaching handelt es sich jedoch um eine Übergangslösung, die bis zum 31.12.2015 befristet ist. Ab 2016 wird die Beratungsförderung der KMU und Gründungen voraussichtlich komplett vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Die ab diesem Zeitpunkt geltenden Programmkonditionen sind noch nicht bekannt, wir werden jedoch an dieser Stelle rechtzeitig darüber informieren.

Gründer-Stories

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