Mit dem Rückzug der KfW aus der Beratungsförderung für Existenzgründer und Unternehmen (z.B. Gründercoaching Deutschland) sind diese Programme zum 31.12.2015 ausgelaufen. Ab 2016 ist die Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angesiedelt. Die bisherigen Beratungsförderungen „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ der KfW sowie die bisherige Beratungsförderung der BAFA werden in einem neuen Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zusammengefasst.
Dieses Förderprogramm umfasst drei Programmbestandteile:
Beratung junger Unternehmen, die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind
Existenzgründer und junge Unternehmen können innerhalb der ersten beiden Jahre geförderte Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Marktchancen des Gründungsvorhabens zu erhöhen. Die Beratung kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erfolgen. Zudem ist eine spezielle Beratung für Unternehmen förderfähig, die von Unternehmerinnen, Unternehmern/-innen mit anerkannter Behinderung oder von Migranten/-innen geführt werden.
Die geförderten Beratungskosten dürfen maximal 4.000 EUR betragen. Der Zuschuss beträgt:
- 50 Prozent in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig- 80 Prozent in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig)
Der Existenzgründer muss vor der Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch bei dem zuständigen Regionalpartner (i.d.R. die IHK oder HWK) durchgeführt haben. Anschließend kann der Antrag über die Antragsplattform der BAFA gestellt werden. Die Beratung kann ausschließlich durch Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die bei der BAFA registriert sind und die die Qualität ihrer Arbeit sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Beratung durch ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen können.
Gern beraten wir Sie zu den Fördervoraussetzungen und dem genauen Ablauf der Beratung.
Beratung bestehender Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung
Bestehende Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung können ebenfalls geförderte Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Marktchancen zu verbessern. Die Beratung kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erfolgen. Zudem ist eine spezielle Beratung für Unternehmen förderfähig, die von Unternehmerinnen, Unternehmern/-innen mit anerkannter Behinderung oder von Migranten/-innen geführt werden.
Die geförderten Beratungskosten dürfen maximal 3.000 EUR betragen. Der Zuschuss beträgt:
- 50 Prozent in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig- 80 Prozent in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig)
Eine Pflicht auf ein Informationsgespräch vor der Antragstellung beim Regionalpartner besteht für Bestandsunternehmen nicht. Gern beraten wir Sie zu den Fördervoraussetzungen und dem genauen Ablauf der Beratung.
Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch bei dem zuständigen Regionalpartner (i.d.R. die IHK oder HWK) durchgeführt haben.
Die geförderten Beratungskosten dürfen maximal 3.000 EUR betragen. Der Zuschuss beträgt unabhängig vom Standort des Unternehmens 90 Prozent.
Selbstverständlich ist das EGZ (schon seit vielen Jahren) bei der BAFA als Beratungsunternehmen gelistet. Somit können wir für unsere Kunden – egal ob Existenzgründer oder inzwischen gewachsenes Unternehmen – diese Möglichkeit der Beratungsförderung nutzen.