Seit Montag, den 30. April 2020 können kleine Unternehmen, die durch die Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, den Soforthilfe-Zuschuss des Bundes beantragen. In Sachsen wird die Beantragung und Auszahlung des Zuschusses über die Sächsische Aufbaubank (SAB) abgewickelt.

Anträge stellen können kleine Unternehmen bis 10 Mitarbeiter, Solo-Selbständige und Freiberufler, die von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie betroffen sind. Dies kann durch massive Umsatz- oder Auftragseinbrüche verursacht werden, durch Zahlungsausfälle der Kunden, Lieferschwierigkeiten der Lieferanten oder behördlich angeordnete Schließung des Unternehmens. KEINEN Antrag stellen können jedoch Unternehmen, bei denen die Liquiditätsengpässe auf andere Ursachen als die Corona-Pandemie zurückzuführen sind oder die die Selbständigkeit nur im Nebenerwerb ausüben.

Der Zuschuss kann für die Deckung der Betriebsausgaben oder laufenden Zahlungsverpflichtungen innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten verwendet werden und beträgt

  • Für Unternehmen bis zu 5 Mitarbeitern bis zu 9.000 EUR
  • Für Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern maximal 15.000 EUR

Der Antrag kann elektronisch oder – aufgrund der regelmäßigen Überlastung des Förderportals – auch in Papierform bei der SAB gestellt werden. Informationen zum Programm und die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie hier.

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