Zuletzt haben wir in unserem Blog bereits ausführlich über die geplanten Neuregelungen für den Gründungszuschuss bei Gründungen aus ALG I berichtet. Hierbei war davon ausgegangen worden, dass diese Neuregelungen erst zum 01. April 2012 in Kraft treten werden. [Update: Neuregelungen zum Gründungszuschuss treten zum 28.12.2011 in Kraft]
Nach aktuellen Informationen zum Inkrafttreten des Gesetzes wird jedoch diese Änderung zeitlich vorgezogen und bereits zum 01. November 2011 in Kraft treten. Damit werden ab November für Existenzgründer aus ALG I die folgenden Änderungen wirksam:
- Umwandlung des Gründungszuschusses in eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit
- Verkürzung der Bezugszeit ALG I + 300 € auf 6 Monate, die Verlängerung des Gründungszuschusses 300 € wird für 9 Monate gezahlt
- Notwendiger Restanspruch auf ALG I bei Gründung steigt von 90 auf 180 Tage
Damit hat diese Änderung bereits jetzt Auswirkungen: Wer sich mit Gründungszuschuss selbständig machen möchte kann unter Umständen nicht mehr warten, bis die 90 Tage Restanspruch auf ALG I erreicht wurden, sondern muss seine Gründung zeitlich vorverlegen.