Zuletzt haben wir in unserem Blog bereits ausführlich über die geplanten Neuregelungen für den Gründungszuschuss bei Gründungen aus ALG I berichtet. Hierbei war davon ausgegangen worden, dass diese Neuregelungen erst zum 01. April 2012 in Kraft treten werden. [Update: Neuregelungen zum Gründungszuschuss treten zum 28.12.2011 in Kraft]

Nach aktuellen Informationen zum Inkrafttreten des Gesetzes wird jedoch diese Änderung zeitlich vorgezogen und bereits zum 01. November 2011 in Kraft treten. Damit werden ab November für Existenzgründer aus ALG I die folgenden Änderungen wirksam:

  • Umwandlung des Gründungszuschusses in eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit
  • Verkürzung der Bezugszeit ALG I + 300 € auf 6 Monate, die Verlängerung des Gründungszuschusses 300 € wird für 9 Monate gezahlt
  • Notwendiger Restanspruch auf ALG I bei Gründung steigt von 90 auf 180 Tage

Damit hat diese Änderung bereits jetzt Auswirkungen: Wer sich mit Gründungszuschuss selbständig machen möchte kann unter Umständen nicht mehr warten, bis die 90 Tage Restanspruch auf ALG I erreicht wurden, sondern muss seine Gründung zeitlich vorverlegen.

Gründer-Stories

Over The Ofek - Eden Ofek Levin

 „Ofek“ bedeutet auf Hebräisch „Horizont“. Wer neu nach Deutschland kommt, sieht oft das Ziel am Horizont, kennt aber den Weg dorthin nicht. Als Eden Ofek Levin im Jahr 2017 aus Israel nach Deutschland kam, hat sie diese Erfahrung selbst gemacht.... mehr