Wer aus ALG I den Schritt in die Selbständigkeit wagt, hat für 9 Monate Anspruch auf den Gründungzuschuss der Agentur für Arbeit in Höhe seines ALG I + 300 Euro. Nach Ablauf der 9 Monate kann eine Verlängerung des Gründungszuschusses für weitere 6 Monate in Höhe von 300 Euro beantragt werden.

Für die Beantragung der Verlängerung muss ein entsprechender Antrag bei der Agentur für Arbeit angefordert werden – in einigen Fällen wir der Antrag dem Gründer auch selbständig zugesendet. Im Antrag sind die folgenden Punkte zu behandeln:

  • Unternehmerische Aktivitäten der vergangenen Monate
  • Übersicht der Einnamen und Ausgaben
  • Ausblick auf die Geschäftstätigkeit der nächsten Monate
  • Übersicht über Auftragseingänge
  • Übersicht über Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen

Spätestens bei der Übersicht der Einnahmen und Ausgaben zeigt sich, ob der Gründer eine saubere Buchhaltung führt oder hierbei Unterstützung benötigt. Es empfiehlt sich auch nicht, die Verlängerung lange vor Auslaufen des Gründungszuschusses abzuliefern – aufgrund fehlender Zahlen wird der Antrag dann zurück gesendet. Andererseits kann die Verlängerung auch NACH dem Auslaufen des Gründungszuschusses beantragt werden: Ein Gründer hatte den Antrag vergessen und auf Anraten des EGZ noch ein Jahr nach Ablauf des Gründungszuschusses gestellt. Trotzdem wurde der Zuschuss von der Agentur für Arbeit bewilligt.

 

War der Anspruch auf ALG I und damit der Gründungszuschuss sehr niedrig, konnte bislang in Sachsen eine zusätzliche Förderung in Anspruch genommen werden. Als nachrangige Förderung für Gründer ohne Anspruch auf ALG I oder ALG II kann ein Existenzgründerzuschuss bei der Sächsischen Aufbaubank in Höhe von 1.000 Euro für 9 Monate mit einer Verlängerungsoption von 500 Euro für weitere 6 Monate beantragt werden. War die Differenz zwischen Gründungzuschuss und diesen 1.000 Euro größer als 250 Euro, konnte diese Differenz als zusätzliche Förderung bei der SAB beantragt werden. (siehe Beraterinfo Nr. 2)

Seit dem 11. Mai wird diese ergänzende Förderung zum Gründungszuschuss laut Aussage der SAB nicht mehr bewilligt. Auch die Verlängerung des Existenzgründerzuschusses von 500 Euro wird nicht mehr genehmigt – hier scheint die Finanz- und Währungskrise ihre Auswirkung auf das verfügbare Budget der Banken zu zeigen.

Gründer-Stories

Brenda Irala

Frau Brenda Irala zeigt ein Spielbrett, Aktionskarten, eine Sanduhr, Stift und Papier – das ist eigentlich schon alles was man benötigt, sagt sie. Kontaktieren Sie mich, spielen Sie mit mir! Brenda hat in ihrem Heimatland Mexiko International... mehr

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