Bankenkrise, Währungskrise und milliardenschwere Hilfspakete – das Geld in den Kassen des Bundes sowie der Länder wird knapp. Mit einem Sparpaket über 80 Milliarden Euro versucht die Bundesregierung gegenzusteuern, und wie so häufig auf dem Rücken derjenigen, die keine einflussreiche Lobby hinter sich haben. Neben Familien und ALG II Empfängern sind es auch die Existenzgründer, die ihren Teil zu den Sparbemühungen beitragen sollen.

Kernpunk ist, dass Leistungen des SBG II und III (entspricht ALG I und ALG II) von Pflicht- in Ermessenleistungen umgewandelt werden. Im begleitenden Eckpunkte-Papier erläutert die Regierung: "Bei der Bundesagentur für Arbeit geht es darum, sie durch erweiterte Handlungsspielräume in die Lage zu versetzen, zielgenauer fördern zu können. Wir werden daher so genannte Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umwandeln. (.) Die Bundesregierung wird die Autonomie der Bundesagentur für Arbeit stärken. Dies wird mit einer höheren Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktprogramme hin zu mehr Ermessensleistungen eingehen."

Hiervon betroffen ist vor allem der Gründungszuschuss bei einer Existenzgründung aus ALG I. Ermessensleistung bedeutet aber keine Willkür: Vielmehr wird die Agentur die Anträge auf Gründungszuschuss künftig sehr genau prüfen und Anträge ablehnen, wenn nicht alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Existenzgründung erfüllt sind. Bei der Beantragung des Gründungszuschusses ist darum künftig Folgendes zu beachten:

  • Ein stimmiges und professionelles Gründungskonzept
  • Eine gesicherte Finanzierung. Wenn für das Gründungsvorhaben eine Kreditfinanzierung erforderlich ist, ist das Konzept nur dann tragfähig, wenn der Kredit bereits bewilligt wurde oder alternative Möglichkeiten der Finanzierung aufgezeigt werden.
  • Vorliegen aller sonstigen Gründungsvoraussetzungen. Sind für die Geschäftstätigkeit qualifiziertes Personal, Mieträume, Zulassungen und Genehmigungen, bestimmte Weiterbildungen oder sonstige Voraussetzungen erforderlich, sollten diese zum Zeitpunkt der Gründung bereits erfüllt sein.
  • Unverzüglicher Beginn der Geschäftstätigkeit. Wird erst nach der Gründung mit vorbereitenden Arbeiten begonnen (Gespräche mit Lieferanten, Akquise der ersten Aufträge) kann die Agentur den Zeitpunkt der „echten“ Gründung nach hinten verlegen – im schlimmsten Fall besteht dann kein Anspruch auf Gründungszuschuss mehr.
  • Der richtige Zeitpunkt der Gründung. Bei Ermessensleistungen besteht keine Nachschusspflicht, wenn das Budget der Agentur gegen Ende des Jahres aufgebraucht sein sollte.
  • Ausreichend Zeit bis zum Ende der 90-Tages-Frist für den ALG I – Bezug. So hat man einen Sicherheits-Puffer, um bei Ablehnung des Antrages reagieren zu können.

Beim Einstiegsgeld bei einer Existenzgründung aus ALG II handelt es sich bereits jetzt um eine Ermessensleistung. Einsparungen wird es dagegen vor allem bei Fortbildungsmaßnahmen geben. Zudem ist damit zu rechnen, dass die schon bisher zögerlich vergebene Ermessensleistungen in Zukunft noch zögerlicher vergeben werden.

Auch in Dresden ist man auf der Suche nach Sparpotentialen, um die Landeskasse zu entlasten. Auf der Streichliste steht hier vor allem der Existenzgründungszuschuss der Sächsischen Aufbaubank. Wer weder Anspruch auf ALG I oder ALG II hatte, konnte bislang einen Existenzgründungszuschuss über die SAB beantragen. Diese Förderung wurde gestrichen, letztmöglicher Antragstermin ist der 11.06.2010.

Entfallen soll weiterhin die Förderung der betrieblichen Weiterbildung, mit der Existenzgründer nach der Gründung notwendige Weiterbildungsmaßnahme mit bis zu 80 Prozent fördern lassen konnten.

Da Existenzgründerberatung in vielen Fällen auch Lebenshilfe beinhaltet, möchten wir an dieser Stelle noch schnell über weitere Kürzungen im Sozialbereich aus dem Sparpaket informieren:

  • Der Staatszuschuss zur Rentenversicherung für ALG II Empfänger in Höhe von monatlich 40 Euro entfällt
  • Das Erziehungsgeld für ALG II Empfänger in Höhe von 300 Euro entfällt. Das Erziehungsgeld für Besserverdienende wird von 67 auf 65 Prozent des bisherigen Nettoverdienstes gekürzt.
  • Der Überbrückungszuschuss vom Übergang von ALG I auf ALG II entfällt
  • Die Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger entfällt

Gründer-Stories

Over The Ofek - Eden Ofek Levin

 „Ofek“ bedeutet auf Hebräisch „Horizont“. Wer neu nach Deutschland kommt, sieht oft das Ziel am Horizont, kennt aber den Weg dorthin nicht. Als Eden Ofek Levin im Jahr 2017 aus Israel nach Deutschland kam, hat sie diese Erfahrung selbst gemacht.... mehr