Die Bundesagentur für Arbeit muss nach den Sparplänen der Bundesregierung sparen: 1,5 Milliarden in 2011, 2,5 Milliarden in 2012 und in den Folgejahren jeweils 3 Milliarden. Nach der Beitragserhöhung bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung trifft es mit den Neuregelungen beim Gründungszuschuss erneut Existenzgründer, bei denen der Rotstift angesetzt wird:

  • Die Grundförderung (ALG I + 300 Euro) wird von bislang 9 Monaten auf 6 Monate verkürzt.
  • Die anschließende Aufbauförderung (300 Euro) wird von bisher 6 Monaten auf 9 Monate verlängert
  • Zum Zeitpunkt der Gründung muss künftig ein Restanspruch von 180 Tagen auf ALG I bestehen (bisher: 90 Tage)
  • Aus dem Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss wird eine Ermessensleistung – damit wird es künftig einfacher, den Antrag abzulehnen, wenn Gründungsvoraussetzungen fehlen oder das Budget am Jahresende aufgebraucht ist

Die Neuregelung des Gründungszuschusses soll am 01.04.2012 in Kraft treten.[Update: Neuregelungen zum Gründungszuschuss treten zum 28.12.2011 in Kraft] Der Koalitionsausschuss hat dem Maßnahmenpaket bereits zugestimmt. Am 25.05. stellt die Arbeitsministerin das Paket dem Kabinett vor, anschließend muss der Bundestag zustimmen. Da die Koalition im Bundestag über die Mehrheit verfügt und eine Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, gilt eine Verabschiedung des Maßnahmenpaketes als sicher.

Begründet wird die Neuregelung damit, dass „Mitnahmeeffekte“ bei Existenzgründungen aus ALG I verringert werden sollen. Heftige Kritik gibt es seitens der Opposition, eines der nachweislich erfolgreichsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik werde abgebaut.

Für Existenzgründer bedeutet dies, dass sie künftig schneller gründen müssen, trotzdem zum Antragszeitpunkt alle Vorraussetzungen einer tragfähigen Existenzgründung vorweisen müssen und die Tragfähigkeit deutlich schneller als bisher erreichen müssen. Einer kompetenten Beratung der Gründungswilligen kommt damit eine umso größere Bedeutung zu. Wer als Existenzgründer die Möglichkeit hat, sollte seinen Gründungszeitpunkt entsprechend vorziehen, um den Antrag auf Gründungszuschuss vor dem 01.04.2012 einreichen zu können.

Erste Gespräche an der IHK Leipzig zeigen, dass auch hier erhebliche Risiken gesehen werden und Kosteneinsparungen alles Andere als sicher sind. So ist beispielsweise zu erwarten, dass Existenzgründer ergänzend ALG II beantragen bzw. aus ALG II gründen müssen und nicht vermittelbare ALG I – Empfänger ganz auf Existenzgründungen verzichten.

Auch geringere Steuereinnahmen durch geringeren Erfolg der Existenzgründer sind vorprogrammiert.

Gründer-Stories

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