Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert mit verschiedenen Programmen unter dem Namen „ego.-START“ Existenzgründungen von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Unternehmensnachfolgen. Gefördert werden Gründungen, die bei Maßnahmenbeginn nicht länger als 12 Monate zurückliegen, teilweise ist auch eine Förderung bereits in der Vorgründungsphase möglich. Gründern aus Sachsen-Anhalt möchten wir darum heute in unserem Blog das Programm „ego.-START“ in Eckpunkten vorstellen.
(Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt, http://www.ib-sachsen-anhalt.de/foerderprogramme/ego-start.html)
1.1. Gründerstipendium
Das Gründerstipendium richtet sich an Hochschulabsolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen oder wissenschaftlichen Einrichtungen, deren Hochschulabschluss bzw. Arbeitsverhältnis an der Hochschule nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Bei Gründung eines innovativen oder technologie- bzw. wissensbasierten Unternehmens können diese Existenzgründer einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragen. Der Zuschuss beträgt 1.200 Euro, zusätzlich wird für jedes Kind des Existenzgründers ein Kinderzuschlag von 100 Euro gezahlt. Der Zuschuss wird maximal bis zum 18. Monat der Selbständigkeit gezahlt.
1.2. Coachingleistungen
Förderfähig sind Coachingleistungen für wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen der Existenzgründung und Unternehmensführung. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent des förderfähigen Beraterhonorars (max. 800 Euro/Tagewerk). Die förderfähigen Kosten sind beschränkt auf 6.000 Euro (entspricht einer Förderung von 5.400 Euro) bzw. bei Spezialthemen bei einer Einzelfallentscheidung auch bis zu 8.000 Euro (Förderung 7.200 Euro).
Berater, die das Coaching durchführen möchten, müssen bei der KfW-Beraterbörse für das Produkt Gründercoaching zugelassen sein, alternativ ist eine Eintragung in den Beraterpool des Beratungshilfeprogrammes Sachsen-Anhalt möglich. Im Unterschied zum Gründercoaching kann bzw. muss mit der Beratung aber bereits VOR der Gründung begonnen werden, Voraussetzung ist jedoch, dass die Beratung in die Anmeldung der Selbständigkeit führt.
1.3. Machbarkeitsstudien / Markteinführungsstudien
Gefördert werden Ausgaben für Machbarkeits- und Markteinführungsstudien zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung, sofern dies eine Vorraussetzung für die Finanzierung des Vorhabens durch die Bank oder für die Prüfung und Beurteilung der Tragfähigkeit des Vorhabens ist. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt, maximal 18.000 Euro.
1.4. Teilnahme an Messen
Förderfähig sind Ausgaben als BESUCHER einer Messe zur Vorbereitung der Existenzgründung oder während der ersten 12 Monate. Es wird ein Zuschuss von 90 Prozent auf alle förderfähigen Ausgaben wie Reise- und Übernachtungskosten und Eintrittsgelder gezahlt.
Die Teilnahme an einer Messe als Aussteller ist über ego.-START nicht möglich, hier greift statt dessen die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen zur Beteiligung an Messen und Ausstellungen.