Auch in diesem Jahr gibt es zum Jahresbeginn 2020 wieder verschiedenste Änderungen, die von Unternehmen und Existenzgründern beachtet werden sollten. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Mindestlohn steigt

Zu Beginn des Jahres 2020 wird der geltende Mindestlohn von bisher 9,19 EUR je Stunde auf 9,35 EUR angehoben. Jetzt sollten alle Arbeitsverträge noch einmal überprüft werden, da ein Unterschreiten des Mindestlohns nicht nur zu Nachzahlungen, sondern auch erheblichen Geldbußen führen kann.

Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Handwerksberufen

Zwölf der seit 2004 für zulassungsfrei ernannten Handwerksberufe sind ab 2020 wieder meisterpflichtig. Das bedeutet, in den betroffenen Betrieben muss der Inhaber oder der von ihm angestellte Betriebsleiter künftig wieder einen Meisterbrief oder einen äquivalenten Abschluss nachweisen. Es gibt davon einige Ausnahmen, darunter die sogenannte Altgesellenregelung für berufserfahrene Gesellen. Für bereits bestehende Betriebe besteht Bestandsschutz.

Die betroffenen Handwerksberufe sind:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Aperatebauer
  • Parkettleger
  • Rolladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtanlagenhersteller

Kassengesetz

Das Kassengesetz 2020 soll die Einflussnahme auf elektronische Aufzeichnungen mithilfe technischer Mittel verhindern. Ab dem 01.01.2020 besteht deshalb nach § 146a Abs. 1 Satz 2 AO die Pflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme mit zertifizierten Sicherheitseinrichtungen manipulationssicher zu gestalten. „Elektronische Aufzeichnungssysteme“ bezeichnet alle elektronischen oder computergestützten Registrierkassen und Kassensysteme. Neben dieser Auflage sind Sie auch dazu verpflichtet, beim zuständigen Finanzamt die von Ihnen genutzten elektronischen Aufzeichnungssysteme zu melden. Für die Meldung gibt es eine Frist von vier Wochen nach Inbetriebnahme.

Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

  • Zertifizierte Sicherheitseinrichtungen: Kassensysteme müssen – von einer Übergangsregelung abgesehen – über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen.
  • Belegausgabepflicht: Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Ausgabe eines gedruckten Belegs über aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle – beispielsweise auf Kassenrollen.
  • Einzelaufzeichnungspflicht: Grundsätzlich sind Buchungen und sonst erforderliche Aufzeichnungen einzeln und vollständig vorzunehmen.
  • Meldepflicht: Elektronische Aufzeichnungssysteme sind dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme zu melden.
  • Kassennachschau: § 146b AO ermächtigt das Finanzamt, die Einhaltung des Gesetzes durch unangemeldete Kontrollen und Testkäufe zu überprüfen.
  • Ordnungswidrigkeit: Der Gesetzgeber hat Verstöße gegen die neueingeführten Pflichten in den Ordnungswidrigkeitentatbestand § 379 AO aufgenommen.

Bürokratieentlastungsgesetz III

Das dritte Bürokratieentlastungsgesetz tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und beinhaltet verschiedene Änderungen – für Existenzgründer besonders relevant sind:

  • Kleinunternehmerregelung: Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze steigt von bisher 17.500 EUR auf 22.000 EUR Umsatz im Vorjahr
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Existenzgründer müssen künftig nicht mehr monatlich, sondern dürfen vierteljährlich ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Die Neuerung gilt erst für die Besteuerungszeiträume ab 2021.

Änderungen bei den Sozialversicherungen

Wie jedes Jahr gibt es Änderungen bei den Beitragsbemessungsgrundlagen der Sozialversicherungen. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Mindestbeitagsbemessungsgrundlage geringfügig auf 1.061,67 EUR – damit kann sich der Beitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte mit sehr geringem Einkommen geringfügig erhöhen. Auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen und damit der Regelbeitrag geringfügig an, obwohl sich der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung gesenkt hat.

Gründer-Stories

Over The Ofek - Eden Ofek Levin

 „Ofek“ bedeutet auf Hebräisch „Horizont“. Wer neu nach Deutschland kommt, sieht oft das Ziel am Horizont, kennt aber den Weg dorthin nicht. Als Eden Ofek Levin im Jahr 2017 aus Israel nach Deutschland kam, hat sie diese Erfahrung selbst gemacht.... mehr