Auch in diesem Jahr gibt es zum Jahresbeginn 2021 wieder verschiedenste Änderungen, die von Unternehmen und Existenzgründern beachtet werden sollten. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Corona-Hilfsmaßnahmen

Nach wie vor hält die Corona-Pandemie nicht nur die Wirtschaft in Deutschland fest im Griff. Für Unternehmen, die durch die Maßnahmen des Lockdowns Umsatzeinbrüche erdulden müssen, soll mit der „Corona Überbrückungshilfe III“ ab Januar ein neues Hilfsprogramm aufgesetzt werden. Bereits seit dem 23. Dezember 2020 können Anträge für die sogenannte „Dezemberhilfe“ gestellt werden.

Umsatzsteuersatz wieder auf 19 Prozent

Seit dem 01. Januar ist die befristete Senkung der Umsatzsteuer ausgelaufen. Der allgemeine Steuersatz beträgt nun wieder 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01. Januar auf 9,50 EUR je Stunde und bereits zum 01. Juli 2021 auf 9,60 EUR je Stunde. Arbeitsverträge sollten jetzt noch einmal überprüft werden, um ein Unterschreiten des Mindestlohns zu vermeiden.

Krankenversicherung wird teurer

Wie jedes Jahr wird auch 2021 die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage geringfügig erhöht, auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Zusätzlich haben viele gesetzliche Krankenversicherungen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Für viele gesetzlich versicherte Selbständige heißt das, das sie für Ihre Krankenversicherung 2021 tiefer in die Tasche greifen müssen.

Verbot von Einweg-Produkten

Zum 03. Juli 2021 tritt die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) in Kraft. Einwegprodukte aus Plastik und Styropor dürfen dann nicht mehr verwendet werden, wenn es eine umweltfreundliche Alternative gibt. Betroffen sind unter anderem Plastik-Geschirr, Plastik-Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen aus Kunststoff, To-go-Lebensmittelbehälter sowie Getränkebecher und Getränkebehälter aus Styropor.

Bürokratieentlastungsgesetz III

Das zum 01. Januar 2020 in Kraft getretene dritte Bürokratieentlastungsgesetz entfaltet nun seine Wirkung und beinhaltet verschiedene Änderungen für Existenzgründer:

  • Kleinunternehmerregelung: Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze steigt auf 22.000 EUR Umsatz im Vorjahr
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Existenzgründer müssen künftig nicht mehr monatlich, sondern dürfen vierteljährlich ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Gründer-Stories

Brenda Irala

Frau Brenda Irala zeigt ein Spielbrett, Aktionskarten, eine Sanduhr, Stift und Papier – das ist eigentlich schon alles was man benötigt, sagt sie. Kontaktieren Sie mich, spielen Sie mit mir! Brenda hat in ihrem Heimatland Mexiko International... mehr