Ein schwieriges Jahr mit den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und den Auswirkungen des Ukraine-Krieges mit Inflation, explodierenden Energiekosten und Kaufzurückhaltung liegt hinter uns. Der Start ins neue Jahr birgt die Hoffnung: Eigentlich kann es nur besser werden! Auch zum Jahresbeginn 2023 wieder verschiedene Änderungen, die von Unternehmen und Existenzgründern beachtet werden sollten. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
Verpackungsgesetz – Mehrwegalternative bei to-go-Angeboten
Wer als Gastronom Essen und Getränke zum Mitnehmen anbietet, muss ab dem 01.Januar zusätzlich zu Einwegverpackungen aus Kunststoff oder mit Kunststoffanteil eine Mehrweg-Alternative anbieten. Bei Getränke-Bechern gilt das sogar unabhängig vom Material. Die Mehrweg-Alternative darf hierbei nicht mehr kosten als die Einweg-Verpackung. Die Unternehmen sind verpflichtet, in der Verkaufsstelle deutlich über das Mehrweg-Angebot zu informieren. Es gibt bereits eine Vielzahl von Anbietern von Pfand-Systemen, an denen sich betroffene Unternehmen beteiligen können.
Allerdings gibt es Erleichterungen für kleine Unternehmen (max. 5 Mitarbeiter, Verkaufsfläche max. 80 m²): Kleine Unternehmen müssen zwar keine Mehrwegverpackungen anbieten, sind jedoch verpflichtet, kundeneigene Mehrweggefäße zu akzeptieren.
Gas- und Strompreisbremse tritt in Kraft
Ab März sollen rückwirkend zum 01. Januar der Strompreisdeckel und der Gaspreisdeckel für Entlastung bei den stark gestiegenen Energiekosten bei Unternehmen und privaten Haushalten sorgen. Auch für neue Anschlüsse (besonders wichtig für Gründer!) soll es eine Entlastung anhand einer Jahresverbrauchsprognose geben.
Aus HARTZ IV wird das Bürgergeld
Ach wenn es für viele klingt wie „alter Wein in neuen Schläuchen“ – das Bürgergeld bringt gegenüber den alten HARTZ IV-System eine Vielzahl an Erleichterungen mit für alle, die auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Am spürbarsten ist sicherlich die Anhebung der Regelsätze auf bis zu 502 EUR. Aber auch bei der Angemessenheit von Wohnraum, den Vermögensfreibeträgen und Sanktionen soll es Erleichterungen geben. Zudem wird ein stärkerer Fokus auf Aus- und Weiterbildung gelegt. Weitere Regelungen sollen zum 01. Juli 2023 in Kraft treten.
Unternehmenskonto – Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen
Im Onlinezugangsgesetz (OZG) haben sich Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Hierfür wurde das „Einheitliche Unternehmenskonto“ auf Basis der bewährten ELSTER-Technologie der Finanzämter entwickelt (https://mein-unternehmenskonto.de/). Perspektivisch können Unternehmen dann alle angebundenen Dienste über ein einheitliches Portal nutzen.
Krankenversicherung wird teurer
Zum 01. Januar haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Gleichzeitig steigen die Beitragsbemessungsgrenzen. Beides führt dazu, dass für viele Selbständige ihr monatlicher Krankenkassenbeitrag steigen dürfte. Bei der Pflege- und Rentenversicherung bleiben die Beitragssätze zwar stabil, auch hier erhöhen sich jedoch die Beitragsbemessungsgrenzen.
Einkommenssteuer: Freibetrag steigt
Eine Entlastung gibt es dagegen bei der Einkommenssteuer. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2023 auf 10.908 EUR (2022: 10.345 EUR).