Wer als Existenzgründer das Risiko des Scheiterns absichern will, hat die Möglichkeit, sich über die freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit zu versichern. Diese Regelung lief zum 31.12.2010 aus – nun haben Bundeskabinett und Bundestag die Fortführung dieser Arbeitslosenversicherung beschlossen.
Was sich auf den ersten Blick schön liest, hat aber einen bitteren Beigeschmack: Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung soll in zwei Stufen bis auf das Vierfache des jetzigen Beitrages erhöht werden. Der Beitrag beträgt im Jahr 2010 monatlich 17,89 Euro (Beitrag West) bzw. 15,19 Euro (Beitrag Ost). Bereits 2011 soll dieser Beitrag verdoppelt werden, 2012 steht die nächste Verdoppelung geplant. Da der Beitragssatz zusätzlich an die Entwicklung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung gekoppelt ist, können weitere Erhöhungen folgen, sobald dieser Beitragssatz erhöht wird. Ein kleines Trostpflaster: Existenzgründer im ersten Jahr der Gründung müssen 1 Jahr lang nur die Hälfte des Beitrages zahlen.
Die Höhe des erworbenen Anspruches auf Arbeitslosenunterstützung richtet sich nach einem fiktiven Durchschnittseinkommen anhand der Qualifikation des Versicherten:
- Arbeitslose mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erhalten 1.042 bis 1.364 Euro (je nach Steuerklasse und Vorhandensein von Kindern),
- Arbeitslose mit Fachschulabschluss und Meisterbrief erhalten 906 bis 1.200 Euro,
- Arbeitslose mit abgeschlossener Ausbildung erhalten 765 bis 1.003 Euro und
- Arbeitslose ohne Ausbildung erhalten 617 bis 767 Euro
Mit der Erhöhung des Beitrages begründet sich für Existenzgründer ein einmaliges Sonderkündigungsrecht: Bis zum 31.03.2011 können Versicherte rückwirkend zum 31.12.2010 aus der Versicherung austreten. Ansonsten wird man automatisch zu den neuen Bedingungen weiterversichert – und hat kaum eine Chance, wieder aus der Versicherung auszutreten. Denn „freiwillige Pflichtversicherung“ bedeutet nur, dass der Eintritt in die Versicherung freiwillig ist…