Gesetzliche Krankenversicherung:
Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenkasse steigt zum 01.01.2011 auf 14,9 % (ohne Krankentagegeld, nur für Selbständige!) bzw. 15,5 % (mit Krankentagegeld ab der 7. Krankheitswoche). Die Beitragsbemessungsgrenze sinkt leicht von 3.750 € auf 3.712,50 €. Der maximale Beitrag steigt damit von 559 € auf 575 €.
Der Mindestbeitrag richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen aller Versicherten, der „monatlichen Bezugsgröße“. Diese bleibt in den alten Bundesländern mit 2.555 € stabil, in den neuen Bundesländern steigt sie von 2.170 € auf 2.240 €. Während des Bezuges von Gründungszuschuss wird ein Einkommen von mindestens 50 % unterstellt. Hiermit ergibt sich folgender Mindestbeitrag in der Startphase:
- ohne Krankentagegeld: 190,35 € (West) bzw. 166,88 € (Ost)
- mit Krankentagegeld: 198,01 € (West) bzw. 173,60 € (Ost)
Pflegeversicherung:
Für die Pflegeversicherung gelten die selben Bemessungsgrenzen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinderlose zahlen einen Beitrag von 2,2 %, Eltern 1,95 %
Rentenversicherung:
Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz stabil bei 19,9 %. In den alten Bundesländern bleibt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.500 Euro, in den neuen Bundesländern steigt sie auf 4.800 €. Der Höchstbetrag liegt damit künftig bei 1.094,50 € (West) bzw. 955,20 € (Ost).
Arbeitslosenversicherung:
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt 2011 voraussichtlich von 2,8% auf 3 %. Für Selbständige erhöht sich zusätzlich der Betrag der freiwilligen Arbeitslosenversicherung von 25 % der Bezugsgröße auf 50 % der Bezugsgröße, 2012 dann auf 100 % der Bezugsgröße. Der monatliche Beitrag liegt 2011 bei 38,33 € (West) bzw. 33,60 € (Ost).