Am 31.12.2015 endet der Förderzeitraum für das ESF-Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Wie die SAB auf Ihrer Website informiert, ist eine Antragstellung nur noch bis zum 09.10.2015 (Posteingang bei der SAB) möglich.
Die SAB weist darauf hin, dass eine Antragsbearbeitung nur bei vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt, unvollständig eingereichte Anträge werden abgelehnt. Die Bearbeitung der fristgemäß eingegangen Anträge soll bis zum 30.11.2015 erfolgen, spätestens zum 11.12.2015 muss der Auszahlungsantrag bei der SAB vorliegen.
Mit dem Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank können Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Gründung die Aufnahme oder Erweiterung ihrer selbständigen Tätigkeit finanzieren. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 20.000 EUR, der Zinssatz beträgt aktuell 1,89 %. Mehr Informationen zum Mikrodarlehen erhalten Sie hier.
Nach Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie soll wieder eine Antragstellung für das Mikrodarlehen möglich werden. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass entsprechende Förderlücke entstehen wird.