Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stellt mit dem GRW-Investitionsdarlehen ein Förderprogramm vor, das den Investitionsbedarf kleiner und mittlerer Unternehmen in Sachsen unterstützen soll.

Es handelt sich hierbei um ein so genanntes Nachrangdarlehen. Nachrangdarlehen sind im Rahmen der Unternehmensfinanzierung eine Zwischenform zwischen Eigen- und Fremdkapital. Bilanztechnisch zählen Sie als Fremdkapital. Da sie im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens erst dann zurückgeführt werden dürfen, wenn nicht nachrangiges Fremdkapital rückerstattet wurde, helfen sie gegenüber Banken, die Bonität des Unternehmens zu verbessern. Dies erleichtert gerade die Finanzierung größerer Investitionsvorhaben.

Das GRW Investitionsdarlehen kann von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beantragt werden, die

  • eine Betriebsstätte in Sachsen unterhalten oder vorhaben, eine solche zu eröffnen
  • einen überregionalen Absatz haben
  • neue Arbeitsplätze schaffen
  • für die Finanzierung einen Eigenbeitrag von mindestens 25 Prozent leisten.

Das Investitionsvolumen muss hierbei mindestens 100.000 Euro betragen. Bis zu 65 Prozent der förderfähigen Investitionskosten können für das GRW-Investitionsdarlehen beantragt werden. Der maximale Darlehensbetrag liegt bei 5 Mio. Euro. Die Laufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, davon maximal 2 Jahre tilgungsfrei. Es gilt ein Festzinssatz für die gesamte Laufzeit, der abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes und dem Rating des Unternehmens am Tag der Förderzusage festgelegt wird.

Die Antragstellung für das GRW-Investitionsdarlehen erfolgt über die Hausbank bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Gründer-Stories

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