Wer bislang als Schuldner sein Konto vor Pfändungen schützen will, muss noch den beschwerlichen Rechtsweg einschlagen. Nur mit einem Gerichtsbeschluss, der der Hausbank vorgelegt werden muss, kann diese dazu gebracht werden, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zu ignorieren.

Zum 01.07.2010 gibt es das sog. Pfändungsschutzkonto (“P-Konto”), das bei jeder Bank eingerichtet werden kann. Auf diesem besonderen Girokonto ist dann ein Guthaben von bis zu 985,15 Euro monatlich grundsätzlich von Kontopfändungen ausgenommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Guthaben aus dem Bezug von Arbeitslohn, Harz IV, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder freiwilligen Zahlungen beispielsweise aus der Familie handelt. (Es kann im Übrigen pro Person nur ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden.)

Gründer-Stories

Over The Ofek - Eden Ofek Levin

 „Ofek“ bedeutet auf Hebräisch „Horizont“. Wer neu nach Deutschland kommt, sieht oft das Ziel am Horizont, kennt aber den Weg dorthin nicht. Als Eden Ofek Levin im Jahr 2017 aus Israel nach Deutschland kam, hat sie diese Erfahrung selbst gemacht.... mehr