Bundestag und Bundesrat haben am 25. Februar 2011 der Hartz-IV-Reform zugestimmt, die über Monate zwischen Regierung und Opposition umstritten war. Für Existenzgründer, die aus Hartz IV gründen oder ergänzendes Hartz IV beziehen, hat sich aber wenig Neues ergeben.
Rückwirkend zum 01. Januar 2011 steigt der Regelsatz für ALG II Empfänger um 5 Euro auf 364 Euro / Monat. Erstmalig wird das Geld zum 01. April 2011 überwiesen, damit werden im April 20 Euro mehr ausgezahlt als in den Vormonaten. Eine weitere erfolgt zum 01. Januar 2012 um 3 Euro auf 367 Euro / Monat.
Damit erhöht sich auch das Einstiegsgeld für Existenzgründer geringfügig um 2.50 Euro / Monat (hälftiger Regelsatz).
Eine kleine Änderung gibt es weiterhin bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten. Wie bisher werden Überschüsse bis 100 Euro nicht auf das ALG II angerechnet. Bei einem Hinzuverdienst zwischen 100 und 1.000 Euro je Monat werden 80 Prozent auf das ALG II angerechnet, von einem Verdienst über 1.000 Euro sind es 90 Prozent. Bisher lag diese Grenze bei 800 Euro. Es ergeben sich damit maximal 20 Euro, die ein Hartz-IV-Empfänger von seinem Einkommen mehr behalten darf.
Wer als Hartz-IV-Empfänger zusätzlich ehrenamtlich arbeitet und hierfür eine Aufwandsentschädigung erhält, darf diese bis zu einer Höchstgrenze von 175 Euro monatlich komplett behalten.