Auch in diesem Jahr gibt es zum Jahresbeginn 2022 wieder einige Änderungen, die von Unternehmen und Existenzgründern beachtet werden sollten. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2022 auf 9,82 EUR je Stunde und bereits zum 01. Juli 2022 auf 10,45 EUR je Stunde (Stand jetzt). ABER: In der neuen Bundesregierung wurde die Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 EUR / Stunde vereinbart, die Umsetzung kann schon im Sommer dieses Jahres erfolgen.
Corona-Hilfsmaßnahmen
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für von der Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fortgesetzt. Die Bedingungen entsprechen im Wesentlichen der Überbrückungshilfe III.
Die Neustarthilfe 2022 unterstützt Soloselbständige mit bis zu 4.500 EUR für den Zeitraum Januar bis März 2022 und kann ab dem 14. Januar beantragt werden.
Neues Kaufrecht
Ab 01. Januar 2022 treten umfangreiche Änderungen im Kaufrecht - hauptsächlich gegenüber Verbrauchern – in Kraft. Dies betrifft zum einen die Update-Verpflichtung für digitale Produkte oder Produkte mit digitalen Elementen (z.B. SmartWatches, „smarte“ Haushaltsgeräte, Spielekonsolen und viele mehr) während der gewöhnlichen Nutzungsdauer. Weiterhin gibt es erhebliche Veränderungen bei den Fristen für Gewährleistungsansprüche. Außerdem wird die Beweislastumkehr von bisher 6 auf nun 12 Monate verlängert. Alle Unternehmen, die an Verbraucher verkaufen, sollten daher dringend ihre Verträge und AGBs überprüfen und aktualisieren.
Änderungen im Verpackungsgesetz
Außer Plastikbeuteln für Obst und Gemüse dürfen Supermärkte keine Einkaufstüten aus Plastik mehr anbieten. Die Pfandpflicht wird auf alle Einweg-Flaschen ausgeweitet, also jetzt auch für Säfte und Milchprodukte. Auch Hersteller und Inverkehrbringer von Serviceverpackungen müssen sich im Verpackungsregister registrieren.